Die meisten Menschen hören im Jahreslauf etwas über wichtige Institutionen der EU. Trotzdem könnten sie auf Nachfrage nur wenige Institutionen der EU benennen. Oft wissen Bundesbürger nicht, was EU-Institutionen eigentlich leisten.
Europäisches Parlament
Zu den wichtigsten Institutionen der EU gehört das Europäische Parlament. Es ist seit 1952 das Gesetzgebungs- und Haushaltsorgan der EU. Das EU-Parlament wird alle fünf Jahre neu gewählt. Sein offizieller Sitz ist Straßburg. Tagungsorte können aber auch Brüssel oder Luxemburg sein.
Europäische Kommission
Zu den bekannteren Institutionen der EU gehört die Europäische Kommission in Brüssel, gegründet 1958. Anliegen dieser politisch unabhängigen Kommission ist es, die allgemeinen EU-Interessen durch Vorschläge für europäische Rechtsvorschriften zu vertreten, und deren Umsetzung zu erreichen. Außerdem verwaltet die Europäische Kommission den Finanzhaushalt der EU. Im Kollegium sitzen Vertreter aller EU-Länder.
Europäischer Rat
Der „Europäische Rat“ stellt die höchste Ebene dar, auf der die EU-Länder ihre politische Zusammenarbeit definieren. In diesem hochrangig besetzten Gremium geht es seit 1994 – zunächst als informell zusammentretendes Forum, seit 2009 als offizielles EU-Organ – um die Definition politischer Zielvorstellungen und Prioritäten innerhalb der EU. Alle Debatten über die politische Agenda der EU finden in Brüssel statt.
Rat der Europäischen Union
Dieses Gremium bildet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, das wichtigste Beschlussorgan der EU. Der Rat der EU gibt den EU-Mitgliedsländern durch ihre Regierungen die Möglichkeit, Gesetze anzunehmen, und EU-Politik umzusetzen. Als Mitglieder dieses Gremiums entsenden die EU-Mitgliedsstaaten fachkundige Minister. Der Ratsvorsitz wechselt seit der Gründung des Rats der europäischen Union im Jahre 1958 im Rotationsverfahren alle halbe Jahr. Die Treffen aller entsandten Minister finden in Brüssel statt. Thematisch geht es um die Diskussion, Änderung oder Annahme von Rechtsvorschriften, sowie die Koordination politischer Entscheidungen.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Eine bekannte Institution der EU ist der 1952 gegründete EuGH als Gerichtshof der Europäischen Union. Hier geht es darum, dass sämtliche EU-Mitglieder EU-Recht nicht uminterpretieren, sondern einheitlich umsetzen. Die Einhaltung von EU-Rechtsvorschriften und Urteilen wird überwacht. Mitglieder in diesem Gerichtshof sind 56 Richter/innen, je zwei aus jedem EU-Land. Dazu kommen elf Generalanwälte und -anwältinnen. Der Standort des EuGH ist Luxemburg. Sollte es innerhalb der EU-Regierungen, oder mit Institutionen der EU Rechtsstreitigkeiten geben, werden diese vom EuGH geklärt.
Europäische Zentralbank (EZB)
Die 1998 gegründete EZB in Frankfurt gehört wegen ihrer Zinspolitik zu den bekannteren EU-Institutionen. Sie verwaltet die gemeinsame Währung, sorgt für stabile Preise, um Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, und setzt von der EU beschlossene Wirtschafts- und Währungsbeschlüsse um. Als Mitglieder der EZB entsenden alle EU-Staaten die Präsidenten ihrer Zentralbanken. Außerdem gehören der EZB-Präsident und sein Vize dazu.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof soll die Einzahlung und die Verwendung von EU-Mitteln kontrollieren. Jedes EU-Land entsendet ein Mitglied zu dem 1977 gegründeten Rechnungshof, der als unabhängige EU-Institution das EU-Finanzmanagement im Auge behält und verbessert. Letztendlich vertritt der EU-Rechnungshof die Interessen der Steuerzahler/innen. Sitz des EU-Rechnungshofes ist Luxemburg.
Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
2011 wurde der EAD als Pfleger und Förderer der diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und der Restwelt etabliert. Außerdem ist die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ein wichtiges Anliegen. Der Europäische Auswärtige Dienst tagt in Brüssel.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Diese beratende Einrichtung wurde 1957 als Interessenvertretung aller in der EU vertretenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen oder Interessengruppen ins Leben gerufen. Die mehr als 350 Mitglieder stammen aus sämtlichen EU-Ländern. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat beratende Funktion. Er unterbreitet dem Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union Vorschläge und Anliegen seiner Mitglieder. Damit hat dieses Gremium eine Mittlerfunktion, die den EU-Bürgern zugutekommt.
Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Ebenfalls als beratende Einrichtung wurde 1994 der AdR als Vertreter regionaler und lokaler Gebietskörperschaften in Europa gegründet. Dieser Ausschuss ermöglicht es den Mitgliedern, Stellung zu EU-Rechtsvorschriften zu beziehen, wenn diese sich unmittelbar auf ihre Provinzen/Kommunen, oder das Leben in den Städten auswirken.
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Rolle der 1958 gegründeten Europäischen Investitionsbank ist es, Darlehen zu vergeben. Die EIB gehört den EU-Mitgliedsstaaten. Sie finanziert Projekte, die bestimmte Ziele der Europäischen Union fördern. Es geht z. B. um Beschäftigung und Wirtschaftswachstum, aber auch um Themen wie den Klimawandel. Im Verwaltungsrat sitzt ein Direktor aus jedem EU-Land, plus ein Stellvertreter der EU-Kommission. Standort ist Luxemburg.
Europäischer Bürgerbeauftragter
Der oder die Europäische Bürgerbeauftragte prüft seit 1995 in Straßburg eventuelle Beschwerden, die gegen eines der EU-Organe, EU-Einrichtungen und andere EU-Institutionen eingereicht werden. Von EU-Bürgern, Organisationen oder Unternehmen angezeigte Missstände können so behoben werden.
Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte verkörpert seit 2004 eine Brüsseler Kontrollinstanz, die für den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch EU-Behörden sorgt.
Interinstitutionelle Einrichtungen
Hier sind das „Amt für Veröffentlichungen der EU“, das „Computer Emergency Response Team“ (CERT) und das „Europäische Amt für Personalauswahl“ zu nennen. Letztere ist für Auswahl- und Einstellungsverfahren neuer EU-Bediensteter zuständig. Außerdem gibt es die „Europäische Verwaltungsakademie“, die dem EU-Personal Fortbildungen anbieten soll.